Wassserschaden Badezimmer

weil immer wieder mal was zu tun ist
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Cave2808
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Wassserschaden Badezimmer

Beitrag von Cave2808 » Fr 18 Dez 2015 18:15

Hallo Leute,

wir stehen vor einem großen Problem mit unserem KB Haus (9 Jahre alt, seit 2 Jahren in unserem Besitz). WIr haben beschlossen unsere Dusche zu vergrößern, nachdem wir alles herausgerissen hatte, kam das große Entsetzen, weil anscheinend ein Riesiger Wasserschaden in der Wand dahinter und tlw darunter ist. Jetzt war heute ein Bausachverständiger da, hat sich das angeschaut und gemeint wir sollen uns an KB wenden. Gesagt getan, und von dort kam die Antwort, dass das nicht ihre Schuld ist ( ?!?!) und sie gar nichts machen werden. Jetzt stehen wir mit einem waschelnassen Bad, ohne Dusche, drei Kindern rund um Weihnachten da und wissen weder ein noch aus - klar kann man alles selber machen - ist auch nicht das Problem, aber wieso kann sich KB da so einfach abputzen, ohne jemals das gesehen zu haben (wobei der BSV ja sagt, dass das definitiv net unsere Schuld sei....)

rms69
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Re: Wassserschaden Badezimmer

Beitrag von rms69 » Fr 18 Dez 2015 20:16

Na ja die Reaktion von KB auf eine Schaden bei einem 9 Jahre alten Haus verwundert mich nicht.
Was hat denn der Bausachverständige nun als Schadenursache entdeckt, damit ihr euch an KB wenden könnt?

mürzhofen
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Re: Wassserschaden Badezimmer

Beitrag von mürzhofen » So 20 Dez 2015 12:36

Grüß Euch,

bei Wasserschäden ist immer die Ursache wichtig. Da gibt es verdeckte Mängel, offene Mängel und Verschulden des Hauseigentümers.

Wenn der Wasserschaden von Zuleitungen oder Ableitungen, die in der Wand liegen oder von einer mangelhaften Ausführung sonstiger Bauteile und Konstruktionselemente herrührt, die man von außen nicht sehen kann, handelt es sich um einen verdeckten Mangel. Da ist der Bauträger 30 Jahre lang in der Pflicht.

Wenn der Wasserschaden von einem sichtbaren Mangel ausgeht, dann muss dieser innerhalb von drei Jahren reklamiert werden. Danach gibt´s keine Möglichkeit mehr, beim Bauträger zu reklamieren.

Wenn der Wasserschaden von einer undichten Silikon-Fuge stammt, so kann man in Bezug auf Reklamation gar nichts machen. Silikonfugen sind nämlich Wartungsfugen, die man regelmäßig kontrollieren und nachziehen muss.

Würde Euch daher empfehlen, vom Sachverständigen die exakte Ursache mittels Gutachtens dokumentieren zu lassen. Das kostet aber. Und wenn man vor Gericht geht, kann der Bauträger auch ein Gegengutachten stellen lassen. Das kann alles Zeit und viel nerven kosten.

Habt Ihr vielleicht eine genauere Beschreibung oder Bilder von der Situation, die Ihr zeigen könnt ?

Viele Grüße
Martin

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stratusi
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Re: Wassserschaden Badezimmer

Beitrag von stratusi » Di 26 Jan 2016 19:53

Der weitere Verlauf würde mich auch interessieren.

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Re: Wassserschaden Badezimmer

Beitrag von hfrmobile » Mo 06 Aug 2018 12:43

stratusi hat geschrieben:Der weitere Verlauf würde mich auch interessieren.
Hätte mich auch interessiert, ist aber anscheinend im Sand verlaufen ...

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